Werkzeug

Auf uns ist Verlass – auch bei Montage, Reparatur und Service

Als anerkannter Fachbetrieb bieten wir Ihnen nicht nur ein umfangreiches Produktprogramm für viele Wohn- und Arbeitsbereiche sondern auch die passenden Service-Leistungen. So sorgen wir z.B. dafür, dass bei Beschädigung, Ausfall oder Funktionsstörung möglichst schnell alles wieder „rund läuft“. Das gut geschulte Service-Team von Boldt + Faßbender hilft Ihnen selbstverständlich auch, wenn die Erst-Installation der Bauelemente nicht von uns selbst ausgeführt wurde. Das gilt im Übrigen auch für vom Gesetzgeber vorgeschriebene Wartungen und Prüfungen bei industriell und gewerblich genutzten Anlagen.

Sicher ist sicher: Wartungen und Prüfungen nach ASR A 1.7

Die Arbeitsstättenregel ASR A 1.7. schreibt u.a. vor:

“Kraftbetätigte Türen und Tore müssen nach den Vorgaben des Herstellers vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen sowie wiederkehrend sachgerecht auf ihren sicheren Zustand geprüft werden. Die wiederkehrende Prüfung sollte mindestens einmal jährlich erfolgen. Die Ergebnisse der sicherheitstechnischen Prüfung sind aufzuzeichnen und in der Arbeitsstätte aufzubewahren.”

Boldt + Faßbender führt die Prüfung Ihrer Anlagen für Sie durch. Nur so bleibt die Gewährleistung erhalten. Und natürlich haben wir bei der Prüfung auch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften im Blick.

Mit unserem Prüf- und Wartungs-Service sind Sie in jedem Fall auf der sicheren Seite. Und damit das auch so bleibt, nehmen unsere Mitarbeiter regelmäßig an Schulungen teil. Wir prüfen, warten und reparieren Tore und Toranlagen, Rollgitter, Sektionaltore, Schnelllauftore, Schiebetore, Rolltore, Drehtore und Sonder-Konstruktionen gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Evtl. erforderliche Reparaturen – wie z.B. Nachstellarbeiten oder Austausch eines fehlerhaften Aggregats – werden von uns schnell und zuverlässig ausgeführt.

In diesem Merkblatt finden Sie weitere Informationen zur ASR A 1.7.
TIPP: Eine regelmäßige Wartung ist auch empfehlenswert, wenn sie nicht vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Denn sie verlängert die Lebensdauer Ihrer Anlage und beugt dem Total-Ausfall vor. Werden verschlissene oder defekte Teile nicht rechtzeitig erkannt und ausgetauscht, können sie auch andere Bauteile schädigen. Regelmäßige Wartung spart auf Dauer Kosten.
Handwerker mit Werkzeug
24h Notdienst

Unser 24-Stunden-Notdienst für schnelle Hilfe

Für industriell genutzte Tor- und Türanlagen bieten wir Ihnen einen Notdienst, den Sie rund um die Uhr unter der Rufnummer 01805 / 48 58 60 (12ct/Min. aus dem deutschen Festnetz) erreichen. Wir sorgen dafür, dass Ihr Sektionaltor, Rolltor, Hoftor, Tiefgaragentor aber auch Schiebetür oder Automatiktür sowie Ladebrücken schnell wieder einwandfrei funktionieren. Wenn’s schnell gehen muss, sind wir zur Stelle und bringen die gängigsten Ersatzteile gleich mit. Denn manchmal dulden Ausfälle keinen Aufschub.
Viele Schäden können wir bereits beim Notfall-Einsatz beheben. Bei größeren Defekten oder fehlenden Ersatzteilen versuchen wir in jedem Fall, die Störung provisorisch zu beheben, um den fortlaufenden Betrieb nicht zu beeinträchtigen. Nutzen Sie daher in dringenden Fällen unseren 24-Stunden-Kundendienst für Industrie-Tore und –Türe.

Reparatur- und Wartungs-Service für privat und gewerblich genutzte Anlagen

Ob Tor- oder Türanlangen, Rollläden, Raffstoren oder Markisen: wir reparieren, tauschen aus und rüsten um. Dabei arbeiten wir unabhängig vom Fabrikat für Sie. Manchmal sind es nur kleine Bauteile, die große Auswirkung auf die Funktion haben. Daher haben wir die gängigsten Austauschteile an Bord unseres Service-Fahrzeuges – z.B. Torsionsfedern, Zugfedern oder Antriebsteile. Nach erfolgreicher Reparatur erhalten Sie von uns eine Prüfplakette, falls erforderlich.

Sie wünschen ein neues Garagentor oder eine zeitgemäßes Hoftor für die Werkszufahrt? Auch das erledigen wir für Sie zuverlässig. Und Dank sorgfältiger Planung, moderner Arbeitsgeräte und gut geschultem Montageteam vergeht für die Nach- oder Umrüstung so wenig Zeit wie möglich.

Werkzeug
geprüft

Regelmäßige Kraftmessungen für sichere Türen- und Torsysteme

Um das Risiko von Unfällen am Arbeitsplatz im Zusammenhang mit Tür- und Toranlagen – insbesondere bei automatisch gesteuerten Anlagen – zu minimieren, schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese einmal jährlich von einem anerkannten Fachbetrieb gewartet werden. Im Zuge dieser Wartung ist auch eine Schließkraftmessung bei kraftbetätigten Toren durchzuführen. Boldt + Faßbender ist lizenzierter Prüfbetrieb.

Die Schließkraftmessung wird an den Schließkanten der Industrietore vorgenommen. Rolltore, Schiebetore oder Sektionaltore dürfen dabei eine gesetzlich vorgeschriebene maximale Schließkraft nicht überschreiten. Wir empfehlen die Schließkraftmessung im Rahmen der Wartung mit durchzuführen. Dabei werden auch alle anderen sicherheitsrelevanten Bestandteile der Toranlage geprüft, z.B. das Reversieren der Toranlage. Festgestellt Fehlfunktionen korrigiert der erfahrene Service-Techniker von Boldt + Faßbender in den meisten Fällen direkt vor Ort.

Werden die vorgeschriebenen Prüfungen nicht durchgeführt, haftet allein der Betreiber für Schäden an Menschen und Werten. Auch die Versicherung verweigert in diesem Fall die Übernahme der Schadensregulierung. Daher ist ein korrektes Einhalten der Vorschriften äußerst wichtig.

Hinweis: Die sichere Auslegung von Toranlagen erfolgt auf Basis der harmonisierten europäischen Toreproduktnorm EN 13241-12 und den unterstützenden Normen, u. a. EN 12453 und EN 12604. Die Normen sind über Jahre eingeführt, stellen den allgemein anerkannten Stand der Technik dar und haben zu einer stetigen Verbesserung der Sicherheit von Toranlagen geführt. Auch die ASR A1.7 würdigt die europäischen Vorgaben und stellt – basierend auf diesen Grundlagen – Informationen und Regeln für Betreiber von gewerblich genutzten Toranlagen zur Verfügung.

TIPP: Bei Abschluss eines Wartungsvertrages überwachen wir auch die Fälligkeit der anstehenden Prüfungen. Rechtzeitig vor Ablauf vereinbaren wir einen Termin zur Prüfung. Gerne besuchen Sie unsere Fachberater zu einer ersten Bestandsaufnahme auch bei Ihnen vor Ort. Gleich Termin vereinbaren.

Freistellungsbescheinigung für Auftraggeber

Laut Paragraf 48 Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) unterliegen Bauleistungen der Bauabzugssteuer. Zu diesen Bauleistungen zählen alle Leistungen, die der Herstellung, Instandsetzung, Instandhaltung, Änderung oder Beseitigung von Bauwerken dienen. Liegt keine Freistellungsbescheinigung vor, so muss der Auftraggeber 15% der Summe an das Finanzamt überweisen, die dem Bauunternehmen allerdings auf seine Steuern angerechnet wird.

Weitere Informationen dazu finden Sie u.a. hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Freistellungsbescheinigung

Hier können Sie die Freistellungsbescheinigung von Boldt + Faßbender gleich herunterladen.

Freistellungsbescheinigung